Gesetzliche Mängelrechte und Herstellergarantie

Bei Weimar Maschine erhalten Sie die gesetzlich vorgesehenen Rechte bei Mängeln der von uns angebotenen Waren.

Darüber hinaus kann für einzelne Produkte eine freiwillige Herstellergarantie bestehen.

Die gesetzliche Gewährleistung und eine eventuell bestehende Herstellergarantie sind voneinander zu unterscheiden.

1. Gesetzliche Gewährleistung

Für alle von uns verkauften Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Die gesetzlichen Mängelrechte richten sich insbesondere nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Liegt ein Sach- oder Rechtsmangel vor und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können dem Käufer insbesondere folgende Rechte zustehen:

  • Nacherfüllung
  • Beseitigung des Mangels
  • Lieferung einer mangelfreien Sache
  • Minderung des Kaufpreises
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Schadensersatz
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen

Welche Rechte im konkreten Fall bestehen, hängt von der Art des Mangels und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

2. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

Bei Käufen durch Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.

Die gesetzlichen Mängelrechte bestehen unabhängig davon, ob der Hersteller eine zusätzliche Garantie anbietet.

Eine Herstellergarantie kann die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers gegenüber Weimar Maschine daher nicht ersetzen oder einschränken.

3. Gewährleistung gegenüber Unternehmern

Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Kauf unter Unternehmern.

Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft können insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB gelten.

Unternehmer haben die gelieferte Ware daher nach Ablieferung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen bleiben unberührt.

4. Herstellergarantie

Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des jeweiligen Herstellers.

Eine solche Garantie besteht nur, wenn sie für das jeweilige Produkt tatsächlich angeboten wird.

Die Bedingungen können je nach Hersteller und Produkt unterschiedlich sein.

Eine Herstellergarantie kann beispielsweise Regelungen enthalten zu:

  • Garantiedauer
  • Geltungsbereich
  • Voraussetzungen
  • Registrierung
  • Wartung
  • bestimmungsgemäßer Verwendung
  • Verschleißteilen
  • Ausschlüssen
  • Reparatur
  • Ersatzteilen
  • Arbeitskosten
  • Transportkosten

Für die konkrete Herstellergarantie gelten ausschließlich die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

5. Keine allgemeine Herstellergarantie

Nicht jedes Produkt in unserem Sortiment verfügt automatisch über eine Herstellergarantie.

Wenn für ein Produkt eine besondere Herstellergarantie angeboten wird, informieren wir über die entsprechenden Bedingungen im Rahmen der Produktinformationen oder der vom Hersteller bereitgestellten Unterlagen.

Eine allgemeine Herstellergarantie für sämtliche Produkte unseres Sortiments wird von Weimar Maschine nicht zugesichert.

6. Garantie und Verschleiß

Eine Herstellergarantie kann bestimmte Verschleißteile oder Schäden, die durch normalen Verschleiß entstehen, von der Garantieleistung ausschließen.

Hierzu können je nach Produkt beispielsweise gehören:

  • Sägeketten
  • Führungsschienen
  • Messer
  • Mähmesser
  • Keilriemen
  • Filter
  • Zündkerzen
  • Reifen
  • Bremsbeläge
  • sonstige Verschleißteile

Ob ein bestimmtes Bauteil als Verschleißteil gilt und ob hierfür eine Garantie besteht, richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.

7. Unsachgemäße Verwendung

Schäden, die durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder unsachgemäße Behandlung verursacht wurden, können von einer freiwilligen Herstellergarantie ausgeschlossen sein.

Dies kann beispielsweise betreffen:

  • falsche Bedienung
  • Verwendung entgegen der Betriebsanleitung
  • Überlastung
  • nicht bestimmungsgemäßen Einsatz
  • unsachgemäße Montage
  • eigenmächtige technische Veränderungen
  • Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe
  • Verwendung ungeeigneter Ersatzteile
  • fehlende oder nicht ordnungsgemäße Wartung

Ob ein solcher Ausschluss tatsächlich greift, richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen und den Umständen des Einzelfalls.

Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch diese Hinweise nicht eingeschränkt.

8. Wartung und Inspektion

Bei bestimmten Maschinen können regelmäßige Wartungen oder Inspektionen vom Hersteller empfohlen oder vorgeschrieben sein.

Bitte beachten Sie hierzu die Betriebsanleitung und die jeweiligen Herstellerangaben.

Bei Produkten mit besonderen Garantiebedingungen kann die Durchführung bestimmter Wartungsarbeiten Voraussetzung für eine freiwillige Garantieleistung sein.

Eine solche Voraussetzung gilt jedoch nur im Rahmen der tatsächlich vereinbarten Garantiebedingungen.

9. Garantieabwicklung

Wenn Sie eine Herstellergarantie in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich zunächst an uns wenden.

Bitte halten Sie nach Möglichkeit folgende Informationen bereit:

  • Name des Käufers
  • Bestellnummer oder Rechnungsnummer
  • Kaufdatum
  • Produktbezeichnung
  • Hersteller
  • Modell oder Typ
  • Seriennummer
  • Beschreibung des Problems
  • gegebenenfalls Fotos oder Videos

Wir prüfen anschließend, wie die weitere Bearbeitung erfolgen kann.

Je nach Hersteller und Produkt kann die Garantieabwicklung direkt über den Hersteller oder über Weimar Maschine erfolgen.

10. Technische Prüfung

Bei technischen Produkten kann es erforderlich sein, dass die Maschine zunächst überprüft wird.

Die Prüfung kann durch:

  • unsere Fachwerkstatt
  • eine autorisierte Herstellerwerkstatt
  • den Hersteller
  • einen technischen Servicepartner

erfolgen.

Bei der Prüfung wird festgestellt, ob ein technischer Fehler, ein Sachmangel, ein Verschleiß oder eine andere Ursache vorliegt.

Eine technische Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass ein Garantieanspruch oder ein gesetzlicher Mängelanspruch ausgeschlossen ist.

11. Reparatur

Wenn eine Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung oder einer bestehenden Herstellergarantie erforderlich ist, stimmen wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab.

Je nach Produkt kann die Reparatur in unserer Fachwerkstatt, bei einem Hersteller oder bei einem autorisierten Servicepartner durchgeführt werden.

Bei größeren Maschinen kann die Reparatur gegebenenfalls vor Ort oder nach einem Transport der Maschine erfolgen.

12. Ersatzteile

Bei Reparaturen können geeignete Ersatzteile des Herstellers oder technisch geeignete Ersatzteile verwendet werden, soweit dies zulässig und für die Reparatur geeignet ist.

Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen sind die Vorgaben des Herstellers und die gesetzlichen Anforderungen zu beachten.

13. Transport und Abholung

Bei kleinen und paketversandfähigen Geräten kann eine Rücksendung per Paketdienst möglich sein.

Bei größeren Maschinen stimmen wir die Abholung oder den Transport individuell mit Ihnen ab.

Dies kann insbesondere bei folgenden Produktgruppen erforderlich sein:

  • Gartentraktoren
  • Kommunaltraktoren
  • Häcksler
  • Holzspalter
  • größere Rasenmäher
  • Forstmaschinen
  • Reinigungsmaschinen
  • Stromerzeuger
  • sonstige schwere oder sperrige Maschinen

Bei einer berechtigten gesetzlichen Mängelreklamation gelten die gesetzlichen Regelungen zu den erforderlichen Kosten der Nacherfüllung.

Bei einer freiwilligen Herstellergarantie richten sich die Kostenübernahme und die Transportbedingungen nach den jeweiligen Garantiebedingungen.

14. Keine Einschränkung der gesetzlichen Rechte

Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch eine Herstellergarantie weder ersetzt noch eingeschränkt.

Auch die Inanspruchnahme einer Herstellergarantie führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche gegenüber Weimar Maschine.

Gesetzliche Ansprüche und freiwillige Garantieansprüche bestehen unabhängig voneinander, soweit die jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

15. Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung bezeichnet die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer.

Sie besteht aufgrund des Kaufvertrages und der gesetzlichen Vorschriften.

Garantie

Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Verpflichtung des Garantiegebers.

Garantiegeber kann beispielsweise der Hersteller sein.

Umfang, Dauer und Voraussetzungen einer Garantie ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen.

16. Reklamation wegen eines Mangels

Wenn Sie einen Mangel an einer von uns gekauften Ware feststellen, wenden Sie sich bitte an uns.

LATEMA Handelszentrum Weimar GmbH
Erfurter Str. 86
99427 Weimar
Deutschland

Telefon: +49 163 3514362
E-Mail: [email protected]

Bitte geben Sie nach Möglichkeit Ihre Bestellnummer oder Rechnungsnummer an.

Weitere Informationen zur Bearbeitung von Mängeln, Rückgaben und Transportschäden finden Sie auf unserer Seite:

Rückgabe und Reklamation

17. Keine Garantie für normale Abnutzung

Normale Abnutzung und gewöhnlicher Verschleiß sind grundsätzlich von einem Sachmangel zu unterscheiden.

Bei Maschinen können insbesondere Verschleißteile während der normalen Nutzung einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

Ob im konkreten Fall ein Sachmangel vorliegt oder eine normale Abnutzung gegeben ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

18. Fragen zu Garantie und Gewährleistung

Wenn Sie Fragen zu einem Garantie- oder Gewährleistungsfall haben, kontaktieren Sie uns bitte.

LATEMA Handelszentrum Weimar GmbH
Erfurter Str. 86
99427 Weimar
Deutschland

Telefon: +49 163 3514362
E-Mail: [email protected]

Wir prüfen Ihr Anliegen und informieren Sie über die weitere Vorgehensweise.